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Verfahren gegen Hans Coppi eingestellt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: BGR   
Montag, den 05. Juli 2010 um 14:32 Uhr

Verfahren gegen Hans Coppi eingestellt

 

Am 25. Juni 2010 wurde im Saal 2003 des Amtsgerichts Königs Wusterhausen gegen Hans Coppi verhandelt. Die Anklage warf ihm vor, während der Blockade des Naziaufmarsches in Königs Wusterhausen am 5.12.2009 die Fahnenstange der VVN-BDA-Fahne als Schlagstock und Spieß gegen Polizeibeamte eingesetzt zu haben.

 

Außerdem habe er einen Polizisten beleidigt, der ihn im weiteren Verlauf der Demonstration mit diesem Vorwurf konfrontierte.

 


Nach Coppis Schilderung wehrte er sich, am Rande Blockade stehend, gegen den Versuch eines Polizisten, ihm die Fahne zu entreißen. Dabei könne jemand von dem Fahnenstil getroffen worden sein. Es räumte auch ein, dass er – noch erregt von dem Naziaufmarsch – den Polizisten gefragt habe, ob er was am Kopf habe.

Somit gab es für das Gericht keinen Zweifel an dem Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen und Beleidigung.

Der Hauptanklagepunkt des Staatsanwaltes – tätlicher Angriff auf Polizeibeamte – konnte vom Gericht nicht festgestellt werden. Nach der Vernehmung der Zeugen stand fest, dass dieser Vorwurf nicht aufrechterhalten werden konnte. Eine Verurteilung war daher ausgeschlossen.

Vor dem Versuch der Polizei, Hans Coppi die Fahne zu entreißen, gab es keinerlei Aktion seinerseits. Er hielt die Fahne hoch, wie bei der gesamten Demonstration davor. Wenn aber ein Polizist die Fahne festhält, um sie ihm zu entreißen, ist „Schlagen und Spießen“ sicher nicht mehr möglich.

Das Gericht entschied, das Verfahren einzustellen. Coppi habe die Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen, wie das oft in solchen Verfahren geschieht. Es ist dem Gericht dabei gleichgültig, welcher Verein bedacht wird. Das kann der Beschuldigte selbst bestimmen. Hans Coppi entschied sich für das „Bündnis gegen Rechts“ in Königs Wusterhausen bzw. dessen Förderverein.

 

Unsere Meinung:

Es ist völlig legitim, dass Hans Coppi die VVN-BDA-Fahne nicht freiwillig herab. Sie steht als Symbol für antifaschistischen Widerstand und ist Ausdruck demokratischer Kultur im heutigen Deutschland! Nach seinem und unserem Verständnis konnte es sich nur um Unkenntnis der Bedeutung dieser Fahne durch einen der eingesetzten Polizeibeamten handeln. Es bleibt auch unklar, warum ihm die Fahne abgenommen worden ist, obwohl andere Fahnen in den Kessel mitgenommen werden durften (siehe Bild). Dass die Polizei durch Rückgabe der Fahne einem Gewalttäter zur „Wiederbewaffnung“ verhilft, können wir nicht nachvollziehen. Es ist auch nicht erkennbar, weshalb zum Prozess nur ein Polizeibeamter, der nach eigener Aussage nicht selbst geschlagen worden ist, als Zeuge der Anklage benannt wurde. Waren die angeblich geschlagenen Polizisten nicht zu ermitteln? Weiterhin ist wenig glaubhaft, dass ausgerechnet zum Zeitpunkt der behaupteten Tätlichkeiten der Akku der Video-Kamera der Polizei ausgewechselt werden musste, wie von dem Zeugen der Polizei dargestellt wurde. Dies einige Fragen, die im Verfahren nicht geklärt werden konnten und Spekulationen freien Raum geben.

Als zumindest merkwürdig erscheint auch, dass der Zeuge der Anklage außerhalb des Gerichtssaals erstaunt war über die Sicherheitsmaßnahmen und das große Interesse an diesem Prozess. Er kannte nicht den Namen Hans Coppi und er wusste mit der Abkürzung VVN-BdA angeblich nichts anzufangen..........

Dass Hans Coppi einen Polizeibeamten, der ihm so aus der Luft gegriffene Beschuldigungen vorträgt, danach fragt ob er ......….. ist durchaus  verständlich, wenn auch im Sinne der Anklage eine Beleidigung festgestellt werden musste.

 

Protest gegen die Berichterstattung des RBB   (Brandenburg aktuell 28.6.2010 19:30)

wörtlich der gesamte Bericht, ohne Auslassungen:

„Wegen der Blockade eines Neonaziaufmarsches in Königs Wusterhausen muss einer der Demonstranten 500€ zahlen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat sein Verfahren gegen diese Geldauflage eingestellt.

Rund 600 Menschen hatten im vergangenen Dezember gegen den Aufmarsch demonstriert, darunter waren nach Polizeiangaben rund 50 Autonome, die die etwa 260 Rechtsextremen stoppen wollten. Größere Zwischenfälle blieben damals aus“

 

Wir stellen diesen Bericht hier nicht als Video ein, weil dadurch Demonstranten identifiziert und durch Naziangriffe gefährdet werden könnten.

 

Wir protestieren energisch gegen die falsche Berichterstattung des „öffentlich rechtlichen Fernsehens“. Zu keinem Zeitpunkt war die Teilnahme an der Blockade Gegenstand der Verhandlung!!!

Diese Blockade war als Spontandemonstration gesetzlich geschützt. Wenn hier behauptet wurde, „einem Teilnehmer“ (der Name Hans Coppi wurde verschwiegen) sei die Zahlung von 500€ wegen Teilnahme an einer Blockade auferlegt worden, dann wird damit offensichtlich versucht, zukünftig friedliche Bürger von der Teilnahme an einer Blockade abzuhalten. Das ist unredlicher und tendenzieller Journalismus, der das Vertrauen in die Medien und so auch in die Demokratie erschüttert.

Unwahr ist auch die Behauptung des RBB, dass nur ca. 50 Autonome den Naziaufmarsch stoppen wollten. Etwa 1/3 der Blockierer waren ganz normale Einwohner von KW, wie das Bild der eingekesselten Blockadeteilnehmer nach Räumung der Blockade beweist. Diese Tatsache ist bedeutsam, weil die Dämonisierung antifaschistischer Jugendlicher als gewaltbereite Chaoten damit ad absurdum geführt wird. Mit friedlichen Autonomen Antifaschisten muss sich die Zivilgesellschaft solidarisieren, so wie in KW geschehen. Nur zusammen sind wir stark.

 

Auch die TAZ berichtete falsch: „Sitzblockade kostet 500 Euro“„Auf der Erich-Weinert-Straße gab es im Anschluss eine Sitzblockade von rund 50 Autonomen gegen den Nazi-Aufmarsch“

BGR

 

 

 

 

Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –

Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V.


Pressemitteilung der Berliner VVN-BdA e. V.

Kein öffentliches Interesse an der Bestrafung von Zivilcourage

Verfahren gegen den Vorsitzenden der Berliner VVN-BdA Hans Coppi wurde in Königs

Wusterhausen eingestellt.


Der Prozess am Montag, dem 28.06.2010 fand unter ungewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Selbst Kugelschreiber mussten die Besucher/innen abgeben. Der Prozess und die Besucher/innen

wurden von zahlreichen Beamten in Uniform und Zivil beobachtet.

Nach einer etwa einstündigen Verhandlung waren sich Richterin, Staatsanwalt und Angeklagter einig.

Das Verfahren gegen Hans Coppi wegen Widerstand gegen Polizeibeamte und Beleidigung wurde gegen

eine Spende in Höhe von 500,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

Dass diese Einrichtung das Bündnis Gegen Rechts Königswusterhausen ist, dürfte die anwesenden fünf

Neonazi-Prozessbeobachter in dem Maße geärgert haben, wie es die übrigen etwa 50 Besucher/innen

gefreut hat.

"Durch die Auflage, die hier in einer Zahlung besteht, erfolgt keine Bestrafung, sondern im Gegenzug

entfällt das öffentliche Interesse an einer weiteren Verfolgung, da eine gemeinnützige Einrichtung

profitiert. Dem ‚gesellschaftlichen Frieden’ wird dadurch der Vorzug gegenüber einer Strafverfolgung

gegeben, möglich ist dies bei weniger gravierenden Vorwürfen. Gericht und Staatsanwaltschaft gehen

offenbar davon aus, dass zwar eine streitige Situation vorlag, diese aber keine Strafverfolgung erzwingt",

so Verteidiger Sven Richwin.

Von dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Hans Coppi habe bei der Räumung einer Blockade gegen einen

Neonaziaufmarsch im Dezember 2009 in Königs Wusterhausen Polizeibeamte mit einer Fahne attackiert,

blieb am Ende wenig übrig. Außer vielleicht der Frage des Staatsanwalts, was Herr Coppi denn mit einer

Fahne auf der antifaschistischen Demonstration gewollt habe. Gesicht zeigen und auch demonstrieren,

dass die VVN-BdA Blockaden gegen Neonazis für gerechtfertigt hält, war die Antwort Coppis.

Das Gesicht Hans Coppis hatte es dem anwesenden Polizeizeugen besonders angetan. Der Angeklagte

habe frech und herausfordernd gegrinst. Der erwiderte, angesichts des Polizeieinsatzes, der damals den

Neonazis den Weg freimachte, wäre den Anwesenden auch und ihm das Lachen vergangen und er könne

deshalb die Aussage des Beamten nicht nachvollziehen.

Herr Coppi bedauerte, dass es nur zu einem Freispruch “zweiter Klasse“ gekommen sei, er glaube aber,

das Geld sei für die Vorbereitung weiterer Proteste gegen Neonazis in Königs Wusterhausen gut

angelegt.

 

 

Verfahren gegen Hans Coppi eingestellt

 

Am 25. Juni 2010 wurde im Saal 2003 des Amtsgerichts Königs Wusterhausen gegen Hans Coppi verhandelt. Die Anklage warf ihm vor, während der Blockade des Naziaufmarsches in Königs Wusterhausen am 5.12.2009 die Fahnenstange der VVN-BDA-Fahne als Schlagstock und Spieß gegen Polizeibeamte eingesetzt zu haben.

 

Außerdem habe er einen Polizisten beleidigt, der ihn im weiteren Verlauf der Demonstration mit diesem Vorwurf konfrontierte.

Nach Coppis Schilderung wehrte er sich, am Rande Blockade stehend, gegen den Versuch eines Polizisten, ihm die Fahne zu entreißen. Dabei könne jemand von dem Fahnenstil getroffen worden sein. Es räumte auch ein, dass er – noch erregt von dem Naziaufmarsch – den Polizisten gefragt habe, ob er was am Kopf habe.

Somit gab es für das Gericht keinen Zweifel an dem Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen und Beleidigung.

Der Hauptanklagepunkt des Staatsanwaltes – tätlicher Angriff auf Polizeibeamte – konnte vom Gericht nicht festgestellt werden. Nach der Vernehmung der Zeugen stand fest, dass dieser Vorwurf nicht aufrechterhalten werden konnte. Eine Verurteilung war daher ausgeschlossen.

Vor dem Versuch der Polizei, Hans Coppi die Fahne zu entreißen, gab es keinerlei Aktion seinerseits. Er hielt die Fahne hoch, wie bei der gesamten Demonstration davor. Wenn aber ein Polizist die Fahne festhält, um sie ihm zu entreißen, ist „Schlagen und Spießen“ sicher nicht mehr möglich.

Das Gericht entschied, das Verfahren einzustellen. Coppi habe die Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen, wie das oft in solchen Verfahren geschieht. Es ist dem Gericht dabei gleichgültig, welcher Verein bedacht wird. Das kann der Beschuldigte selbst bestimmen. Hans Coppi entschied sich für das „Bündnis gegen Rechts“ in Königs Wusterhausen bzw. dessen Förderverein.

 

Unsere Meinung:

Es ist völlig legitim, dass Hans Coppi die VVN-BDA-Fahne nicht freiwillig herab. Sie steht als Symbol für antifaschistischen Widerstand und ist Ausdruck demokratischer Kultur im heutigen Deutschland! Nach seinem und unserem Verständnis konnte es sich nur um Unkenntnis der Bedeutung dieser Fahne durch einen der eingesetzten Polizeibeamten handeln. Es bleibt auch unklar, warum ihm die Fahne abgenommen worden ist, obwohl andere Fahnen in den Kessel mitgenommen werden durften (siehe Bild). Dass die Polizei durch Rückgabe der Fahne einem Gewalttäter zur „Wiederbewaffnung“ verhilft, können wir nicht nachvollziehen. Es ist auch nicht erkennbar, weshalb zum Prozess nur ein Polizeibeamter, der nach eigener Aussage nicht selbst geschlagen worden ist, als Zeuge der Anklage benannt wurde. Waren die angeblich geschlagenen Polizisten nicht zu ermitteln? Weiterhin ist wenig glaubhaft, dass ausgerechnet zum Zeitpunkt der behaupteten Tätlichkeiten der Akku der Video-Kamera der Polizei ausgewechselt werden musste, wie von dem Zeugen der Polizei dargestellt wurde. Dies einige Fragen, die im Verfahren nicht geklärt werden konnten und Spekulationen freien Raum geben.

Als zumindest merkwürdig erscheint auch, dass der Zeuge der Anklage außerhalb des Gerichtssaals erstaunt war über die Sicherheitsmaßnahmen und das große Interesse an diesem Prozess. Er kannte nicht den Namen Hans Coppi und er wusste mit der Abkürzung VVN-BdA angeblich nichts anzufangen..........

Dass Hans Coppi einen Polizeibeamten, der ihm so aus der Luft gegriffene Beschuldigungen vorträgt, danach fragt ob er ......….. ist durchaus  verständlich, wenn auch im Sinne der Anklage eine Beleidigung festgestellt werden musste.

 

Protest gegen die Berichterstattung des RBB   (Brandenburg aktuell 28.6.2010 19:30)

wörtlich der gesamte Bericht, ohne Auslassungen:

„Wegen der Blockade eines Neonaziaufmarsches in Königs Wusterhausen muss einer der Demonstranten 500€ zahlen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat sein Verfahren gegen diese Geldauflage eingestellt.

Rund 600 Menschen hatten im vergangenen Dezember gegen den Aufmarsch demonstriert, darunter waren nach Polizeiangaben rund 50 Autonome, die die etwa 260 Rechtsextremen stoppen wollten. Größere Zwischenfälle blieben damals aus“

 

Wir stellen diesen Bericht hier nicht als Video ein, weil dadurch Demonstranten identifiziert und durch Naziangriffe gefährdet werden könnten.

 

Wir protestieren energisch gegen die falsche Berichterstattung des „öffentlich rechtlichen Fernsehens“. Zu keinem Zeitpunkt war die Teilnahme an der Blockade Gegenstand der Verhandlung!!!

Diese Blockade war als Spontandemonstration gesetzlich geschützt. Wenn hier behauptet wurde, „einem Teilnehmer“ (der Name Hans Coppi wurde verschwiegen) sei die Zahlung von 500€ wegen Teilnahme an einer Blockade auferlegt worden, dann wird damit offensichtlich versucht, zukünftig friedliche Bürger von der Teilnahme an einer Blockade abzuhalten. Das ist unredlicher und tendenzieller Journalismus, der das Vertrauen in die Medien und so auch in die Demokratie erschüttert.

Unwahr ist auch die Behauptung des RBB, dass nur ca. 50 Autonome den Naziaufmarsch stoppen wollten. Etwa 1/3 der Blockierer waren ganz normale Einwohner von KW, wie das Bild der eingekesselten Blockadeteilnehmer nach Räumung der Blockade beweist. Diese Tatsache ist bedeutsam, weil die Dämonisierung antifaschistischer Jugendlicher als gewaltbereite Chaoten damit ad absurdum geführt wird. Mit friedlichen Autonomen Antifaschisten muss sich die Zivilgesellschaft solidarisieren, so wie in KW geschehen. Nur zusammen sind wir stark.

 

Auch die TAZ berichtete falsch: „Sitzblockade kostet 500 Euro“„Auf der Erich-Weinert-Straße gab es im Anschluss eine Sitzblockade von rund 50 Autonomen gegen den Nazi-Aufmarsch“

BGR

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 08. Juli 2010 um 19:11 Uhr
 

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